Viele Zeitgenossen behaupten, dass die Anschaffung eines Kondenstrockners mit Wärmepumpe sich innerhalb weniger Jahre auszahlt, weil man aufgrund der Energieeffizienklasse A im Vergleich zu herkömmlichen Kondenstrocknern mit Energieeffizienklasse B viel Strom spart.
Wir wollen hier einmal nachprüfen, ob das wirklich stimmt.
Die klassische (falsche) Rechnung
Üblicherweise wird folgende Rechnung aufgemacht.
Wie man dieser Beispielsrechnung entnehmen kann, macht es nach 10 Jahren keinen Unterschied mehr, dass ein Kondenstrockner mit Wärmepumpe in der Anschaffung deutlich teurer ist.
Und dann kommt das Killer-Argument: Vielleicht schlägt auch der Strompreis in den nächsten Jahren noch um ein paar Cents auf. Dann ist der Wärmepumpentrockner schon nach 9,5 Jahren günstiger hinsichtlich der Gesamtkosten…
Doch wie auch immer – nach 20 Jahren gibt es auf dem Papier beachtenswert geringere Gesamtkosten:
Dies funktioniert aber nur dann, wenn der Wärmepumpentrockner die 20 Jahre ohne Reparaturen bewältigt. Falls er nach 8 Jahren für 300 Euro repariert werden muss oder nach 12 Jahren das Zeitliche segnet, dann fällt die Rechnung in sich zusammen.
Aber darin liegt noch nicht einmal der große Fehler dieser Rechnung…
Die richtige Rechnung
Wer wie oben rechnet, besteht den Bachelor in Betriebswirtschaftslehre nicht…
Denn in dieser Rechnung ist ein grober Gedankenfehler. Geld gibt es nun einmal nicht umsonst. Es macht einen großen Unterschied, ob man am Anfang 350 Euro für einen herkömmlichen Kondenstrockner oder 800 Euro für einen Wärmepumpentrockner ausgibt.
Der Unterschied beträgt 450 Euro (800 Euro minus 350 Euro). Diesen Betrag muss man erst einmal haben, und wenn man ihn hat, könnte man auch etwas anderes mit dem Geld machen.
Beispielsweise könnte man das Geld zur Bank bringen und dort gewinnbringend anlegen…
In der BWL werden solche Rechnungen üblicherweise unter der Bezeichnung NPV-Kalkulation (net present value oder Kapitalwert) diskutiert.
Wir wollen hier eine (sehr) vereinfachte Form betrachten. Wir nehmen an, dass man den Betrag von 450 Euro zu 4% jährlich anlegen kann.
Nach 20 Jahren sind dann aus den 450 Euro genau 986 Euro geworden. Der Käufer des Wärmepumpentrockners hat also durch den höheren Anschaffungspreis die Möglichkeit verloren, einen Ertrag von 536 Euro (986 Euro minus 450 Euro) zu erzielen.
Bei einer finanzwirtschaftlich richtigen Rechnung muss das natürlich berücksichtig werden, indem man diese 536 Euro als zusätzliche Kosten bei der Wärmepumpe einträgt:
Das bedeutet, dass selbst nach 20 Jahren (!) der Trockner mit Wärmepumpe noch immer die teurere Alternative ist.
Fazit
Die oft aufgemachte Rechnung, dass nach 10 Jahren ein teurer Wärmepumpentrockner sich rechnet, ist nicht richtig.
Wer sein Geld nicht verschleudern will, kauft sich besser einen günstigeren Kondenstrockner, auch wenn dieser einen etwas höheren Energieverbrauch hat.
Wie wäre es beispielsweise mit diesem Modell hier?